Rn. 47

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Dieses Gesetz bringt eine Vielzahl kleinerer Einzeländerungen, die im wesentlichen den Tarif betreffen, der Tarif selbst wird neu gestaltet. Bemerkenswert scheinen vor allem die Erhöhung des Weihnachts-Freibetrags nach § 19 Abs 3 EStG schon für 1980 von 400 DM auf 600 DM und die Erhöhung des Kinderhaushaltsfreibetrags von 3 000 DM auf 4 212 DM in § 32 Abs 3 Nr 2 EStG, die allerdings erstmals für 1982 wirksam wird. Weiterhin Anhebung des Sonderausgaben-Grundhöchstbetrages auf DM 2 340/4680.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge