Rn. 10

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

  • die Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie
  • zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten).

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in Berlin, weitere Standorte gibt es in Brandenburg, Gera, Stralsund und Würzburg. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt – in geeigneten Bereichen organisatorisch gebündelt – auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung wahr.

Bei der Wahrnehmung der sozialversicherungsrechtlichen Aufgaben handelt die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht als FinBeh, die Verfahrensvorschriften der AO finden dann keine Anwendung, vielmehr greifen die Regelungen des SGB X.

 

Rn. 11

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

In § 6 Abs 2 Nr 7 AO wird normiert, dass die zentrale Stelle iSd § 81 EStG, die Deutsche Rentenversicherung Bund, FinBeh ist. Diese Zuordnung greift nur insoweit, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerliche Aufgaben wahrnimmt; nur dann sind die Verfahrensvorschriften der AO maßgeblich.

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