Rn. 35
Stand: EL 161 – ET: 11/2022
Der Verweis bezieht sich sowohl auf die formellen als auch auf die materiellen Strafrechtsvorschriften der AO. Da der Anbieter in das Zulageverfahren einbezogen ist, kann
- sowohl der Anbieter
- als auch der StPfl
strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Tatbestände verwirklichen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen