Rn. 35

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Der Verweis bezieht sich sowohl auf die formellen als auch auf die materiellen Strafrechtsvorschriften der AO. Da der Anbieter in das Zulageverfahren einbezogen ist, kann

  • sowohl der Anbieter
  • als auch der StPfl

strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Tatbestände verwirklichen.

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