Rn. 55
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Zivilrecht | Steuerrecht | |
---|---|---|
Definition des Nießbrauchs | Belastung einer Sache dergestalt, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, die Nutzungen der Sache ziehen darf (Legaldefinition in § 1030 Abs 1 BGB) | Es gilt die zivilrechtliche Definition |
Vorgenommene Unterscheidungen nach Nießbrauchsarten |
|
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen