Rn. 415
Stand: EL 149 – ET: 02/2021
Die IFRS bzw IAS schreiben für das Vorratsvermögen vor (IAS 2.6): "Inventories should be measured at the lower of cost and net realizable value." Zumindest in der Praxis besteht diesbezüglich kein nennenswerter Unterschied zum HGB und dem Teilwertgedanken des EStG.
Für das AV verlässt IAS 36 weitgehend den Einzelbewertungsgrundsatz, indem die Werthaltigkeit auf der Grundlage eines – regelmäßig sehr großen – Cash generating unit getestet wird. Dieses Konzept passt nicht in dasjenige von EStG/HGB. In einfachen Fällen – die Maschine ist nicht mehr sinnvoll reparabel – kommen beide Systeme indes zum gleichen Ergebnis: Abschreibung.
Rn. 416–417
Stand: EL 149 – ET: 02/2021
vorläufig frei
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