Rn. 32

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Die auch in Deutschland immer mehr im Vordringen befindlichen sog "Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze" (gemeint sind immer kumulativ die US-GAAP und die IAS) provozieren die Frage, inwieweit diese auch in die Welt der steuerlichen Gewinnermittlung Zutritt gewinnen können. Zum Problem allg s §§ 4,5 Rn 15 (Briesemeister). Hinsichtlich der Bewertung gibt es ebenso nennenswerte Unterschiede wie Gemeinsamkeiten. Als Unterschiede sollen beispielhaft genannt werden:

  • Bei langfristiger Auftragsfertigung wird "international" die Percentage of Completion-Method präferiert, nach HGB und EStG dagegen die Completed Contract-Method. In der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis wird das erstgenannte Verfahren durchaus auch als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs 2 EStG angesehen, eine finanzgerichtliche Entscheidung hierzu ist bisher noch nicht ergangen.
  • Bei bestimmten Wertpapieren wird eine sog Mark-to-market-Bewertung verlangt, also mit Ausweis eines unrealisierten Gewinnes. Die EU-Kommission will diese Bewertungsmethode im Rahmen einer Bilanzierungsrichtlinie übernehmen mit der Folge, dass sie dann auch über die Maßgeblichkeitsschleuse Eingang in die steuerliche Gewinnermittlung finden kann.
  • Das Wertaufholungsgebot gemäß § 6 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG entspricht demjenigen der IAS, während die US-GAAP kein Wertaufholungsgebot kennen.
  • Pensionsrückstellungen werden "international" nach einem ganz anderen Verfahren als demjenigen des Teilwertes gemäß § 6a Abs 3 EStG bilanziert (hierzu s Erläut zu § 6a (Höfer)). IdR fallen die Rückstellungserfordernisse nach IAS und US-GAAP spürbar höher aus als nach § 6a EStG.

Das letztgenannte Bsp beweist, dass die generelle Annahme, die internationalen Standards seien weit weniger"vorsichtig" orientiert als die deutschen Rechnungslegungsregeln (HB und StB), im Einzelfall gerade nicht richtig ist. Auch der Vergleich hinsichtlich des Wertaufholungsgebotes beweist das Erfordernis einer differenzierenden Betrachtung.

IRd nachstehenden Besprechung einzelner Bewertungsvorschriften werden die einschlägigen Bewertungsmaßstäbe "internationaler" Provenienz insb dann dargestellt, wenn sie sich signifikant vom geltenden deutschen StB-Recht unterscheiden. Die IAS/IFRS stehen dabei im Vordergrund.

 

Rn. 33–35

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

vorläufig frei

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