Rn. 909

Stand: EL 85 – ET: 11/2009

Bezüglich der Buchwertunterschiede als Grundlage der Steuerlatenzierung ist dabei zu differenzieren zwischen

- zeitlich begrenzten Unterschieden, dh solchen Unterschieden zwischen HB u StB mit entsprechender Ergebnisfolge, die sich im Zeitverlauf umkehren,
- dauerhaften Unterschieden, die in späteren Zeiten keine Umkehr erfahren,
- quasi-permanenten Unterschieden, womit Fälle angesprochen sind, die zwar dem Grunde nach später einmal aufgelöst werden könnten, deren Auflösung aber nicht geplant und höchst unwahrscheinlich ist (zB beim Fabrikgrundstück, ohne das der Betrieb nicht existieren kann).

Die letztgenannte Kategorie galt nach § 274 HGB aF als nicht latenzierungspflichtig, in der Neufassung des BilMoG ist das "Quasi"-Tatbestandsmerkmal nicht mehr gegeben, dh: Auch wenn sich ein Buchwertunterschied nach jetzigem Kenntnisstand "nie" auflösen kann – weil das Fabrikgrundstück zur Produktion einfach benötigt wird –, muss gleichwohl eine Latenzierung erfolgen.

Permanente Differenzen sind im Gesetzeswortlaut förmlich nicht angesprochen, ergeben sich jedoch indirekt aus dem Konzept der Latenzrechnung auf der Grundlage von Buchwertunterschieden. Solche permanenten Differenzen lösen keine Unterschiede in den Buchwerten von HB u StB aus, sondern resultieren auf steuerlichen Besonderheiten:

- Nicht abzugsfähige BA, zB iSd § 4 Abs 5 EStG oder Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 S 3 KStG mit den Anwendungsbeispielen von Geschenken und Bewirtungskosten, Abschreibungen auf Beteiligungen an KapGes, die Zurechnungen bei der GewSt (§ 8 GewStG).
- Steuerfreie BE, zB Dividenden von Tochter-KapGes, InvZul, Kürzungen bei der GewSt (§ 9 GewStG).
 

Rn. 910

Stand: EL 85 – ET: 11/2009

Die zeitlich begrenzten Unterschiede ergeben sich aus Abweichungen zwischen dem HGB-Bilanzausweis eines Bilanzpostens und dem entsprechenden steuerlichen Wert. Dabei gilt folgende Gleichung:

nach HGB./. Steuerbilanzwert = zeitlicher Unterschiedsbetrag (temporary difference)

Dieser Buchwertunterschied kann beim späteren Ausgleich (Umkehr der Differenz) zu einer Steuerbelastung (passive latente Steuer) oder einer Steuerentlastung (aktive latente Steuer) führen.

Folgendes Schema strukturiert die einschlägigen Begriffe:

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