Rn. 54

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Das Riesterverfahren soll für den StPfl möglichst unbürokratisch ausgestaltet sein. Daher wird bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des StPfl vertraut. Die weiteren Faktoren, die die Rechtmäßigkeit und die konkrete Höhe der Zulage bestimmen, werden in einem nachgelagerten Verfahren, das in § 91 EStG normiert ist, überprüft. In dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber dargelegt, dass die zentrale Stelle im Wege des Datenaustauschs mit unter anderem den Rentenversicherungsträgern, den FA und den Familienkassen die Angaben des StPfl verifiziert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge