Rn. 1
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Anleihen ist eine Sammelbezeichnung für alle verzinslichen Schuldverschreibungen. Sie werden auch bezeichnet als s "Schuldverschreibung"; s "Rente", s "Obligation", s "Bonds".
Der Emittent (Aussteller, Schuldner) der Anleihe verpflichtet sich gegenüber dem Erwerber (Anleihengläubiger oder Zeichner), den in der Urkunde ausgewiesenen Betrag und die vereinbarten Zinsen oder Gewinnbeteiligungen zu leisten. Eine Verbriefung ist die Regel, aber nicht zwingend erforderlich. Als Beispiele für nicht verbriefte Anleihen s "Wertrechtsanleihe"; s "Schuldbuchforderung".
Einzelheiten zu Anleihen auch s § 20 Rn 690 (Möllenbeck).
Rn. 2
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Anleihen unterscheiden sich zB
- hinsichtlich der Verzinsung:
- festverzinsliche Anleihen: laufender gleichbleibender Zins (dazu s "Disagio-Anleihe"; s "Agio-Anleihe")
- variabel verzinsliche Anleihen (dazu s "Floater/floating rate notes")
- gewinnabhängige Beteiligung, aber auch
- hinsichtlich des Emittenten (zB s "Bankanleihe/Bankobligation"; s "Bundesanleihe"; s "Industrieanleihe").
Rn. 3
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Im Zeitpunkt des Zuflusses sind Zinserträge nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG zu versteuern. Wertzuwächse bei ab- oder aufgezinsten Kapitalforderungen sowie Stückzinsen sind nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG zu versteuern.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen