Schrifttum:

Arnoldi, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.12.2018 (StB 52/18) – Zum Verbot der Doppelbestrafung, NStZ 2019, 357; Bach, Feststellungs- und Ertragssteuererklärung: Einheitliche prozessuale Tat iSv § 264 StPO?, NZWiSt 2020, 64; Bauer, Erneute Neubestimmung des prozessualen Tatbegriffs als Konsequenz der Postpendenz-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wistra 1990, 218; Bauer, Der Tatbegriff im Steuerstrafrecht, wistra 1991, 56; Bauer, Die "heimlichen" Rechtsprechungsänderungen des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes, wistra 1995, 170; Behrendt, Der Tatbegriff im materiellen und formellen Steuerstrafrecht, ZStW 94 (1982), 912; Bülte, Ne bis in idem bei Schwarzarbeit und Nettolohnbarauszahlungen: Zum Strafklageverbrauch bei Nichtabführen von Sozialversicherungsabgaben nach Einstellung des Steuerstrafverfahrens, NZWiSt 2017, 49; Ebner, Darstellungsanforderungen an Anklage und Urteil wegen Steuerhinterziehung, jurisPR-SteuerR 10/2016 Anm. 1; Ebner, Materielles Konkurrenzverhältnis von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärung, jurisPR-SteuerR 5/2018 Anm. 6; Ebner, Voraussetzungen für die Zusammenfassung der mehrfachen Verwirklichung des Steuerhinterziehungstatbestands zu einer (materiellen) Tat, HFR 2018, 918; Erb, Die Reichweite des Strafklageverbrauchs bei Dauerdelikten und bei fortgesetzten Taten, GA 1994, 265; Gehm, Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung bei verdeckter Gewinnausschüttung – zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 1.12.2015 (1 StR 154/15), ZWH 2016, 229; Gehm, Anmerkung zu einem Beschluss des BGH vom 20.12.2017 (1 StR 464/17) – Zur Frage hinsichtlich der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit verdeckter Gewinnausschüttung und der Tat im prozessualen Sinn, NZWiSt 2018, 471; Gillmeister, Zur normativ-faktischen Bestimmung der strafprozessualen Tat, NStZ 1989, 1; Kudlich, Zivilrechtliches Ordnungsgefüge und Steuerrecht, in FS Crezelius, 2018, S. 859 ff.; Lampe, Behandlung einer in einer Schenkungsteuererklärung enthaltenen Falschangabe über Vorschenkungen, jurisPR-StrafR 17/2015 Anm. 2; Liebl, Der "Missing Trader" im Umsatzsteuerkarussell und vergleichbare Konstellationen aus umsatzsteuerlicher und steuerstrafrechtlicher Sicht, jM 2018, 118; Marxen, Der prozessuale Tatbegriff in der neueren Rechtsprechung, StV 1985, 472; Neuhaus, Der strafverfahrensrechtliche Tatbegriff, 1985; Neuhaus, Materielle Handlungseinheit und prozessuale Tatidentität – zugleich ein Beitrag zu OLG Köln, wistra 1986, 273 ff., wistra 1988, 57; Neuhaus, Der strafprozessuale Tatbegriff und seine Identität, MDR 1988, 1012; Radermacher, Das Besteuerungsmerkmal als Grundlage des prozessualen Tatbegriffs im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 58 (Teil 1), 88 (Teil 2); Reichling, Anm. zu BGH, Beschluss v. 22.1.2018 – 1 StR 535/17 – Rechtsprechungsänderung zur Beurteilung der Konkurrenzen bei gleichzeitig abgegebenen Steuererklärungen, JR 2019, 302; Rolletschke, Anm. zu BGH 24.7.2019 – 1 StR 44/19 Konkurrenzverhältnis bei Steuerhinterziehung, wistra 2019, 133; Rolletschke/Roth, Wann sind mehrere Steuerhinterziehungen Teil einer Tat im prozessualen Sinn?, wistra 2019, 228; Rolletschke/Steinhart, Die steuerstrafrechtliche Konkurrenzlehre und ihre Auswirkungen; insbesondere auf das Selbstanzeigerecht, NZWiSt 2015, 71; Schäfer, Einige Fragen der Verjährung in Wirtschaftsstrafsachen, in FS Dünnebier, 1982, S. 541; Schmich, Anm. zu BGH, Beschl. v. 20.12.2017 (Verdeckte Gewinnausschüttung), NStZ 2018, 346; Schulz-Merkel, Besonderheiten des Strafklageverbrauchs im Rahmen von Organisationsdelikten, jurisPR-StrafR 10/2016 Anm. 5; Spatscheck/Dinkgraeve, Bestimmtheit von Strafverfolgungshandlungen – Wann unterbrechen sie die Verfolgungsverjährung?, AO-StB 2004, 262; Volk, Der Tatbegriff und die Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen im Steuerstrafrecht, wistra 1998, 281.

1. Auswirkungen

 

Rz. 1315

[Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 370 Rz. 860 ff.).

§ 264 StPO Gegenstand des Urteils

(1) Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt.

(2) Das Gericht ist an die Beurteilung der Tat, die dem Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens zugrunde liegt, nicht gebunden.

 

Rz. 1316

[Autor/Stand] Dieser sog. prozessuale Tatbegriff legt den Prozessgegenstand im (Steuer-)Strafverfahren fest und ist damit entscheidend für die Rechtshängigkeit der Strafklage und den Strafklageverbrauch einer rechtskräftigen abschließenden Entscheidung (also Urteil, Strafbefehl oder endgültige Einstellung nach Erfüllung von Auflagen, § 153a Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 2 StPO), denn der Strafkl...

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