Rz. 261

[Autor/Stand] Problematisch ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO eine (gelungene) Täuschung der FinB voraussetzt oder zumindest die Behörde wie bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Unkenntnis der steuerlich erheblichen Tatsachen sein muss. Diese Frage betrifft die Verknüpfung zwischen Tathandlung und Erfolg und somit die Zurechnung des Steuerhinterziehungserfolgs (s. Rz. 570 ff., 1101 ff.).

 

Rz. 262– 270

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Ransiek, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Ransiek, Stand: 01.08.2023

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