Tz. 1517

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

Eine Vielzahl von ausl Staaten behandelt Pers-Ges als intransparent (s die Aufstellungen bei Vogel/Lehner, DBA, Art 1 Rz 27b; Schmidt, IWB, F10 Gr2, 1331). Für diesen Fall wird überwiegend von der Abkommensberechtigung der Pers-Ges selbst ausgegangen (Rn 29 des OECD-Partnership-Report, OECD-MK 2000 zu Art 3). Dem schließen sich die Verw-Grds Pers-Ges an. Voraussetzung ist allerdings, dass die Pers-Ges in diesem Fall auch im ausl Staat ansässig ist, dh insbes auch die Geschäftsleitung im Ausl liegt und auch nachweislich der ausl St unterliegt.

Als Arbeitshilfe für die Praxis enthalten die Verw-Grds Pers-Ges in der Anlage eine nicht abschließende Auflistung der meisten betroffenen Länder und deren Gesellschaftsformen.

Die vorgenannten Listen sind zusammengefasst und überarbeitet in der Tz 1530 abgedruckt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge