Rz. 10

In der Literatur und Rspr. wird innerhalb dieser Gesellschaftsform weiter unterschieden. Von einer allgemeinen, unechten oder atypischen GmbH & Co. (GmbH & Co. im weiteren Sinne) ist die Rede, wenn die GmbH zwar als einziger Komplementär auftritt, die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten aber nicht oder nur z. T. identisch sind. Diese Konstellation findet man in der Praxis häufig bei Kapitalsammel-, Verlustzuweisungs- bzw. Abschreibungsgesellschaften. Gerade hier liegen aus unterschiedlichen Gründen die Gesellschaftsanteile an und das Management in der Komplementär-GmbH regelmäßig in den Händen von Personen, die sich als Kommanditisten kapitalmäßig nicht beteiligen wollen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge