BVerfG, Beschluss v. 18.7.2019, 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18: Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

AG Lichtenberg, Urteil v. 28.9.2016, 2 C 202/16: Die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich gem. § 556d Abs. 1 BGB die zulässige Höchstmiete orientiert, ist anhand des Berliner Mietspiegels 2015 zu bestimmen

AG München, Urteil v. 8.9.2016, 422 C 6013/16: Ein Vermieter kann den Abschluss eines Mietvertrags im Nachhinein nicht deshalb anfechten, weil die Mieter ihm verschwiegen hatten, dass sie sich auf die Regelung der Mietpreisbremse berufen und die vom Vermieter verlangte Miete nicht in voller Höhe bezahlen werden.

LG Frankfurt am Main, Urteil v. 25.3.2019, 2-04 O 207/18: Mieterinnen und Mietern steht kein Schadensersatz gegen das Land Hessen zu, weil die sog. “Mietpreisbremse“ unwirksam ist.

LG Frankfurt am Main, Urteil v. 27.3.2018, 2-11 S 183/17: Die sog. “Mietpreisbremse“ ist in Hessen unwirksam.

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