Unter den Oberbegriff der ärztlichen Maßnahmen fallen Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe.

Untersuchungen des Gesundheitszustandes

Eine Untersuchung des Gesundheitszustandes ist jedes diagnostische oder anamnestische Verfahren, unabhängig davon, ob es mit einer körperlichen Untersuchung oder einem körperlichen Eingriff verbunden ist oder nicht[45], wie zum Beispiel eine Endoskopie (Ausleuchten und Inspektion von Körperhohlräumen und Hohlorganen mit Hilfe eines röhren- oder schlauchartigen Instruments), eine Katheterisierung (Einführen eines röhren- oder schlauchartigen Instruments in Hohlorgane oder Gefäße, um Inhalte zu entnehmen oder abzulassen bzw. Substanzen einzubringen), eine Lumbalpunktion (Verfahren zur Gewinnung von Gehirn-Rückenmark- Flüssigkeit – liquor cerebrospinalis – mittels einer Hohlnadel), eine Subokzipitalpunktion (Punktion unterhalb des Hinterkopfes zur Gewinnung des liquor cerebrospinalis) oder eine Ventrikelpunktion (Punktion der Hirnkammern zur Druckentlastung).

Heilbehandlung

Unter einer Heilbehandlung versteht man Maßnahmen jeglicher Art, die auf Herstellung der Gesundheit, Linderung der Krankheit, Beseitigung oder Linderung von Krankheitsfolgen sowie Verhütung von Krankheiten oder ihrer Verschlimmerung gerichtet sind.[46] Hierunter fallen im Bereich der operativen Behandlungsmaßnahmen z. B. Herzoperationen, Transplantationen, neurochirurgische Operationen, gefäßchirurgische Eingriffe sowie Operationen am offenen Thorax und Amputationen.

Im nichtoperativen Bereich zählen hierzu beispielsweise die Durchführung einer Elektrokrampftherapie (EKT), einer Chemotherapie, Strahlenbehandlungen sowie die Behandlung mit bestimmten Medikamenten, mit deren Gabe das Risiko erheblicher Nebenwirkungen verbunden ist (z. B. Dipidolor, Glianimon, Morphin Merck oder Ritalin).

Ärztliche Eingriffe

Unter einem ärztlichen Eingriff versteht man jede Maßnahme, die die körperliche Unversehrtheit verletzt, ohne dass damit eine medizinisch indizierte Untersuchung oder Heilbehandlung verbunden ist.[47] Als ärztliche Eingriffe bezeichnet man Maßnahmen, die keinem kurativen Zweck dienen. Hierunter fällt z. B. die Anlage einer PEG-Sonde zur Ernährung (Percutane endoskopisch kontrollierte Gastrostomie), aber auch vorbeugende Maßnahmen wie z. B. Impfungen. Daneben gehören hierzu so unterschiedliche Maßnahmen wie Blut- und Organspenden, aber auch kosmetische Operationen.

[45] MüKo/Schneider, § 1904 Rn. 30.
[46] MüKo/Schneider, § 1904 Rn. 30.
[47] MüKo/Schneider, § 1904 Rn. 30.

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