1Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz gilt für die Weiterbildung in Schleswig-Holstein. 2Die durch besondere Rechtsvorschriften geregelte Weiterbildung bleibt hiervon unberührt. 3Das Recht der Träger und Einrichtungen der Weiterbildung auf selbständige Lehrplan- und Programmgestaltung sowie ihr Recht auf freie Wahl der Leiterinnen oder Leiter und der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter wird gewährleistet.

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