Entscheidungsstichwort (Thema)
Risikofaktor verdeckte Gewinnausschüttung. Keine verdeckte Gewinnausschüttung mit Zahlung an nur bei Vertragsschluß vom Gesellschafter beherrschte GmbH
Leitsatz (redaktionell)
Für die Frage, ob bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen eines Austauschvertrages die Leistung einer von dem begünstigten Gesellschafter beherrschten GmbH zufließen würde, ist auf den Gesellschafterbesten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der GmbH aus dem Vertrag und nicht auf dessen Abschluß abzustellen.
Fundstellen
Haufe-Index 714248 |
BB 1996, 128 |
NJW 1996, 589 |
ZIP 1996, 68 |
DNotZ 1996, 810 |
GmbHR 1996, 111 |
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