Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausschlußfrist zur Vorlage der Prozeßvollmacht
Leitsatz (NV)
Da die Prozeßvollmacht für jedes Verfahren vom FG gesondert zu prüfen ist, muß sie auch für jedes Verfahren gesondert nachgewiesen werden (BFH-Urteil vom 10. April 1990 V R 49/85, BFH/NV 1991, 178). Bei Versäumung der Ausschlußfrist kommt es nicht darauf an, ob durch die verspätete Vorlage eine Verzögerung des Rechtsstreits eingetreten ist.
Normenkette
VGFGEntlG Art. 3 § 1
Fundstellen
Haufe-Index 417680 |
BFH/NV 1991, 762 |
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