Leitsatz (redaktionell)
Benennt eine Partei für eine Behauptung die Zeugen "XYZ" oder "NN", so ist ein solcher Beweisantrag zwar nach ZPO § 373 unvollständig, aber nicht völlig unerheblich. Unter Umständen sind ein Hinweis des Gerichts (ZPO § 139) und eine Fristsetzung nach ZPO § 356 geboten.
Orientierungssatz
Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers wegen unbefriedigendem Ergebnis der Umschulung vom Kontrabass aus Elektro-Bass-Gitarre.
Verfahrensgang
LAG Hamburg (Entscheidung vom 20.09.1974; Aktenzeichen 5 Sa 60/74) |
Fundstellen
Haufe-Index 438325 |
NJW 1977, 727 |
NJW 1977, 727-728 (LT1) |
AP § 373 ZPO (LT1), Nr 1 |
AR-Blattei, ES 1030 Nr 23 (T1) |
AR-Blattei, Künstlerische Tätigkeit Entsch 23 (T1) |
EzA § 373 ZPO, Nr 1 |
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