BMF, 14.2.2007, IV C 3 - S 2256 - 12/07

Bezug: Sitzung ESt V/06 vom 20. bis 22.9.2006 zu TOP 16

Der BFH vertritt im Urteil vom 22.9.2005 (BStBl 2007 II S. 158) die Auffassung, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift hierfür nicht vor.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Obersten Finanzbehörden der Länder sind die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Bei der Verlustverrechnung findet weiterhin Rz. 42 des BMF-Schreibens vom 5.10.2000 (BStBl 2000 I S. 1383) Anwendung.

Das BMF-Schreiben wird gleichzeitig mit dem BFH-Urteil vom 22.9.2005 im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 23

 

Fundstellen

BStBl I, 2007, 268

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