Rz. 2a

Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Ablösung des Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden. Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurde Abs. 2 zur Behandlung des nach altem Recht festgestellten Sonderausweises eingefügt. Diese Regelung tritt auf den Zeitpunkt in Kraft, zu dem das KStG 2001 mit dem Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren erstmals anzuwenden ist (vgl. § 34 Abs. 2a).

[1] BStBl I 2000, 1428.
[2] BStBl I 2002, 35.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Kanzlei-Edition. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge