Leitsatz (amtlich)

Zur Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 9 des Berliner GrEStG 1969 für den Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen in Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu dem Zweck, das Grundstück anschließend real auf die Gesellschafter aufzuteilen und die so entstandenen Flächen durch die einzelnen Gesellschafter steuerbegünstigt bebauen zu lassen. Der erstrebte Zweck hindert nicht die Steuerbefreiung nach der genannten Vorschrift, sofern er bereits vor dem Grundstückserwerb in dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft bürgerlichen Rechts vereinbart worden war (Anschluß an das BFH-Urteil vom 24. Juli 1974 II R 85/67, BFHE 114, 117, BStBl II 1975, 148).

 

Normenkette

GrEStG Berlin 1969 § 6 Abs. 1 Nr. 9

 

Fundstellen

BStBl II 1979, 656

BFHE 1979, 270

DNotZ 1980, 400

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Kanzlei-Edition. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge