Leitsatz (amtlich)

Eine Revision ist formgerecht begründet, wenn ein Postamt der Deutschen Bundespost das die Revisionsbegründung enthaltende Schriftstück fernmeldetechnisch im Telekopierverfahren aufnimmt und als Fernkopie dem Revisionsgericht auf postalischem Weg zuleitet.

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Fundstellen

BStBl II 1982, 573

NJW 1982, 2520

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