Leitsatz (amtlich)
Eine Revision ist formgerecht begründet, wenn ein Postamt der Deutschen Bundespost das die Revisionsbegründung enthaltende Schriftstück fernmeldetechnisch im Telekopierverfahren aufnimmt und als Fernkopie dem Revisionsgericht auf postalischem Weg zuleitet.
Normenkette
Verfahrensgang
Hessisches FG |
Fundstellen
BStBl II 1982, 573 |
NJW 1982, 2520 |
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