Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsätzlich keine Aktenüberlassung in Wohnung oder Kanzlei des Prozeßbevollmächtigten

 

Leitsatz (NV)

Ein besonderer Ausnahmefall, in dem von der Rechtsprechung zugelassen wird, bevollmächtigten Rechtsanwälten Einsicht in die Gerichtsakten in ihrer Kanzlei zu gewähren (vgl. BFH-Beschluß vom 24. 3. 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475) liegt nicht vor, auch wenn sich die Kanzlei des Bevollmächtigten in größerer Entfernung vom Gerichtsort befindet. Der Bevollmächtigte kann beantragen, daß ihm die Akteneinsicht bei einer in der Nähe der Kanzlei liegenden Behörde ermöglicht wird.

 

Normenkette

FGO § 78 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg

 

Fundstellen

BFH/NV 1991, 332

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