Entscheidungsstichwort (Thema)
PKH trotz möglicherweise unzulässig gewordener Klage
Leitsatz (NV)
Erläßt das Finanzamt während eines Rechtsstreits über die Aussetzung der Vollziehung eine unter dem Vorbehalt des Widerrufs stehende Aussetzungsverfügung, so kann der Rechtsverfolgung des Klägers nicht deshalb die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden, weil er sich weigert, schon vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eine Hauptsacheerledigungserklärung abzugeben.
Normenkette
FGO §§ 138, 142; ZPO § 127 Abs. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 07.11.1991 - XI B 81-86/91 (NV); BFH/NV 1992, 331
Fundstellen
BFH/NV 1992, 192 |
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