Kurzbeschreibung

Die Vollständigkeitserklärung (EÜR) kann den Mandanten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Vollständigkeitserklärung für die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG

Der Mandant bestätigt hiermit alle Nachweise, Belege und relevanten Informationen zur Verfügung gestellt zu haben. Vollständigkeitserklärung öffnen

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