Die Union ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Diese Maßnahmen mit europäischer Zielsetzung können in folgenden Bereichen getroffen werden:

 

a)

Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit,

 

b)

Industrie,

 

c)

Kultur,

 

d)

Tourismus,

 

e)

allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport,DE C 202/52 Amtsblatt der Europäischen Union 7.6.2016

 

f)

Katastrophenschutz,

 

g)

Verwaltungszusammenarbeit.

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