Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gilt Folgendes als Umweltziel:

 

a)

Klimaschutz;

 

b)

Anpassung an den Klimawandel;

 

c)

die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;

 

d)

der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;

 

e)

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;

 

f)

der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge