Der Wert eines Streits wegen eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids bemisst sich nach einem Jahresbetrag der streitigen Steuer, es sei denn es wird in dem Bescheid eine geringere Steuer gefordert oder es werden neben der Jahressteuer rückständige Steuerbeträge angefordert.[1] Geht es um die Einstufung seines Pkw als Lkw, ist der Jahresbetrag der Pkw-Einstufung mit dem Jahresbetrag der Einstufung als Lkw gegenüber zu stellen.

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