Rz. 1128
Die EU-Kommission hatte dem Rat am 16.7.2003 einen Richtlinienvorschlag zum Anwendungsbereich der ermäßigten MwSt-Sätze vorgelegt.[1] Mit dem Vorschlag reagierte die Kommission einerseits auf das (Ende 2005) auslaufende Experiment, wonach die Mitgliedstaaten auf sog. "arbeitsintensive Dienstleistungen" einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen . Andererseits schlug die Kommission eine Revision der Liste der Umsätze vor, auf die ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden darf. Der Rat konnte sich auf eine Revision von Anhang H der 6. EG-Richtlinie (jetzt Anhang III MwStSystRL) nicht verständigen. Das Ergebnis der Verhandlungen liegt in Form der am 14.2.2006 verabschiedeten Richtlinie 2006/18/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG in Bezug auf die ermäßigten MwSt-Sätze vor. Es ist nicht völlig geklärt, ob sich der Richtlinienvorschlag insgesamt durch die Richtlinie 2006/18/EG erledigt hat. Zu dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 mit einer weitgehenden Freigabe des Anwendungsbereichs ermäßigter Steuersätze für die Mitgliedstaaten vgl. Abschn. 6.1.7.
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