Rz. 430

Mit der Richtlinie des Rates v. 19.12.1974 über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nicht kommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft[1] wurde festgelegt, in welchen Grenzen und unter welchen Voraussetzungen derartige Sendungen von der MwSt und anderen Verbrauchsteuern befreit werden können. Die Richtlinie war mehrfach geändert worden, zuletzt durch die Richtlinie v. 21.12.1988.[2]

 

Rz. 431

Die Gültigkeit dieser RL für die MwSt endete am 31.12.1992 aufgrund von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 (Abschn. 3.1). Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Einfuhren von Kleinsendungen grundsätzlich im Gesamtwert bis 110 ECU von Eingangsabgaben befreit. Die Mitgliedstaaten konnten allerdings die Steuerbefreiung für die Erzeugnisse einschränken, für die mengenmäßige Beschränkungen nach der Richtlinie 69/169/EWG bestanden.

[1] 74/651/EWG, ABl. EG 1974 Nr. L 354, 57.
[2] ABl. EG 1988 Nr. L 382, 40.

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