Rz. 120
Dazu gehört nur rohes Zinn der Position 8001 des Zolltarifs, das sind nicht legiertes Zinn und Zinnlegierungen. Zu dieser Position gehört Zinn in Rohform, in Klumpen, Blöcken, Rohblöcken (Ingots), Barren, Broten, Walzbarren, Stäben, Körnern oder ähnlichen Formen. Diese Erzeugnisse sind für das Verzinnen oder zum Umformen z. B. durch Walzen, Strangpressen oder Umschmelzen bestimmt. Nicht zu Position 8001 gehören Pulver und Flitter aus Zinn (Pos. 8007).
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