LfSt Bayern, 9.1.2006, S 2198a - 2 St 32/St 33
Stadtumbaumaßnahmen i.S. der §§ 171a – 171d BauGB
Nach § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG können bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB erhöht abgesetzt werden.
Im Jahr 2004 wurde das BauGB ergänzt. Im zweiten Kapitel „Besonderes Städtebaurecht” wurde ein dritter Teil „Stadtumbau” (§§ 171a – 171d BauGB) aufgenommen. Zur Frage, ob auch für derartige Stadtumbaumaßnahmen in einem durch Gemeinderatsbeschluss festgelegten Stadtumbaugebiet eine Bescheinigung nach § 7h EStG ausgestellt werden darf, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
Maßnahmen an Gebäuden im Stadtumbaugebiet i.S. der §§ 171a – 171d BauGB sind nicht nach § 7h Abs. 1 EStG förderbar. Für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB können keine erhöhten Absetzungen in Anspruch genommen werden. Die mit der Schaffung von Stadtumbaugebieten verfolgten Zwecke sind von denen der Schaffung von Sanierungsgebieten zu unterscheiden. Für Stadtumbaumaßnahmen i.S. der §§ 171a – 171d BauGB in einem durch Gemeinderatsbeschluss festgelegten Stadtumbaugebiet darf daher eine Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG nicht ausgestellt werden.
Stichwort: | Erhöhte Abschreibungen nach § 7h EStG |
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