Der BWA-Forecast basiert grundsätzlich auf einer linearen Hochrechnung des BWA-Standes auf das voraussichtliche Jahresergebnis. Um der nicht-linearen Entwicklung einzelner Posten Rechnung zu tragen, ist die Erfassung absoluter Abweichungen (individuelle Hochrechnung auf das Jahresergebnis) oder alternativ individueller Hochrechnungsfaktoren möglich. Die Planungsrechnung wird damit für die Adressaten transparent. Um eine weitergehende Analyse zu ermöglichen bzw. die Plausibilität des Forecasts zu belegen, können die Vorjahreszahlen erfasst werden.

Erfolgt hinsichtlich einzelner Posten eine individuelle Hochrechnung auf das Jahresergebnis (Erfassung absoluter Abweichungen), so wird ein gegebenenfalls ebenfalls erfasster individueller Hochrechnungsfaktor sowie der sich rechnerisch aus dem Stand der BWA ergebende lineare Faktor nicht berücksichtigt. Der individuelle Faktor wird nur dann berücksichtigt, wenn keine absolute Abweichung erfasst ist. Sind weder absolute Abweichung noch individueller Faktor erfasst, so erfolgt die Hochrechnung linear auf Basis des Standes der BWA.

Um einen Steuer-Forecast ermitteln zu können, ist das BWA-Ergebnis um steuerfreie Einnahmen (Investitionszulage, Dividenden) und nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu korrigieren. Der bereits erfolgswirksam berücksichtigte Gewerbesteueraufwand wird automatisch korrigiert, da die voraussichtliche Gewerbesteuer erst auf Basis des hochgerechneten Bruttoergebnisses berechnet und in der BWA ausgewiesen wird. Der Steueraufwand wird auf Basis des hochgerechneten BWA-Ergebnisses berechnet und in der BWA ausgewiesen. Eine korrekte Berechnung erfolgt erst nach Erfassung der Steuerdaten

Die nicht fett dargestellten Erlös- und Kostenpositionen können individuell umbenannt werden; zudem können weitere Erlös- und Kostenpositionen erfasst werden.

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