Eine Dienstleistung kann unter anderem in einem der folgenden Umsätze bestehen:

 

a)

Abtretung eines nicht körperlichen Gegenstands, gleichgültig, ob in einer Urkunde verbrieft oder nicht;

 

b)

Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung oder einen Zustand zu dulden;

 

c)

Erbringung einer Dienstleistung auf Grund einer behördlichen Anordnung oder kraft Gesetzes.

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