Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen
Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei,
- aus öffentlichen Kassen in voller Höhe >§ 3 Nr. 13 EStG,
bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 3 Nr. 16 EStG bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen oder bis zur Höhe der maßgebenden Pauschbeträge (Übernachtung im Inland: 20 Euro, Übernachtung im Ausland: Pauschbeträge >BMF vom 8.12.2011 (BStBl I S. 1259).
Übernachtung an ständig wechselnden auswärtigen Tätigkeitsstätten
Der Bezug einer Unterkunft an einer vorübergehenden beruflichen Tätigkeitsstätte begründet keine doppelte Haushaltsführung. Die mit einer solchen Auswärtstätigkeit verbundenen Übernachtungskosten sind in vollem Umfang ohne zeitliche Begrenzung als Werbungskosten abziehbar (>BFH vom 11.5.2005 – BStBl II S. 782).
Übernachtungskosten
- Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12.9.2001 – BStBl II S. 775).
- Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen nicht anzuwenden >BFH vom 28.3.2012 – BStBl II S. – VI R 48/11 –.
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