Rn. 128

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Am 18.12.1998 hat der Bundesrat den Gesetzesänderungen der sog Vorläufer I (Steuerentlastungsgesetz 1999) und Vorläufer II (StÄndG 1998) des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 im abschließenden 2. Durchgang zugestimmt, so daß es zu deren Inkrafttreten nur noch der Verkündung im Bundesgesetzblatt bedarf. Betroffen sind folgende Regelungen im EStG (siehe zu Einzelheiten die Berichte in DStR Heft 50/1998, VI und Heft 51 – 52/1998, VI mit Nachweisen der BT-Drucks 14/125 u 14/158):

 
Regelung Vorschrift Inkrafttreten
Tarifsenkung: Eingangsteuersatz von 25,9 % auf 23,9 % § 32a EStG 01.01.1999 (§ 52 Abs 1 EStG)
Anpassung der Pensionsrückstellungen wg geänderter biometrischer Rechnungsgrundlagen: § 6a Abs 4 EStG 31.12.1998
Verteilung gleichmäßig auf 3 Jahre; Anwendung: erstmals für Wj, die nach dem 30.09.1998 enden. In 1998 veröffentlichte neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen sind erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. § 52 Abs 7a EStG  

Die zur Finanzierung dieser und der weiteren Tarifentlastungen erforderlichen Gegenfinanzie­rungsmaßnahmen werden im ersten Quartal 1999 verabschiedet; die 2./3. Lesung im Bundestag ist am 25.02.1999 geplant, die abschließende Beratung im Bundesrat am 19.03.1999. Vorgeschaltet wird am 19.01.1999 nochmals eine Expertenanhörung durch den Finanzausschuß des Bundestages stattfinden.

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