Rn. 43
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Dieses Wahlrecht räumt § 7g EStG nur für die StB ein, für die HB besteht dieses nicht, dh, dort darf kein IAB gebildet werden (Schubert/Adrian in Beck´scher Bilanzkommentar, 12. Aufl 2020, § 274 HGB Rz 157; Krudewig, NWB 37/2013, 2946; NWB 38/2013, 3022; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 1).
Rn. 44
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Für die Konsequenzen bei Ausübung des Wahlrechts in der StB ist für die HB wie folgt zu unterscheiden:
(1) | Mittelgroße und große KapGes: Die Ausübung des Wahlrechts in der StB führt zur sog Steuerlatenz (§ 274 HGB), dh, eine sich daraus ergebende steuerliche Entlastung ist nach § 274 Abs 1 S 2 HGB als aktive latente Steuern auszuweisen (§ 266 Abs 3 E. HGB) |
(2) | Kleine KapGes: Sie brauchen Steuerlatenz nicht zu ermitteln (§ 274a Nr 4 HGB), müssen aber dafür eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden (Grottel in Beck´scher Bilanzkommentar, 12. Aufl. 2020, § 274a HGB Rz 7). |
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