Rn. 150

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Nicht die AK/HK bilden die AfA-Bemessungsgrundlage, sondern der gemeine Wert (§ 9 BewG), wenn ein einzelnes WG außer iF der Einlage unentgeltlich vom BV des StPfl 1 in das BV des StPfl 2 übertragen wird (§ 6 Abs 4 EStG). Zu beachten ist, dass § 6 Abs 4 EStG nicht greift, wenn die Übertragung aus privaten Gründen stattfand. Der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift ist daher gering (zB Werbegeschenke, Schmiergelder). Einzelheiten s § 6 Rn 1496ff (Müller/Dorn).

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