Rn. 238

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Durch Begründung des Erbbaurechts entsteht ein nicht bilanzierbares schwebendes Geschäft (s §§ 4,5 Rn 1499 "Erbbaurecht" (Hoffmann)). Das Erbbaurecht ist also abstrakt aktivierbar, seine Bilanzierbarkeit tritt allerdings erst ein, wenn außerhalb des Dauernutzungsverhältnisses Aufwand anfällt (BFH BStBl II 1992, 70). Deshalb entstehen keine AK für die Erbbauzinsverpflichtung, sondern nur für die Nebenkosten des Erwerbs (s Rn 167). Übernommene Erschließungskosten (des belasteten Grundstücks) sind AK (BFH BStBl II 1992, 70). Der Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts kann zu AK führen (BFH BStBl II 1994, 934), ebenso eine Einmalzahlung anlässlich der Bestellung eines Erbbaurechtes, die auch die Erschließungskosten mit abdeckt (BFH BFH/NV 2000, 558).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge