Rn. 68

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Wird die dem Kapitalgesellschafter erteilte unmittelbare Versorgungszusage oder Unterstützungskassenzusage auf einen Pensionsfonds übertragen, kann dies unter der grds Beibehaltung des bisherigen Leistungsniveaus erfolgen. Der Gesellschafter erhält weiterhin das ursprünglich Versprochene, jedoch durch einen anderen Versorgungsträger, nämlich den Pensionsfonds.

Bei Beibehaltung des Versorgungsniveaus bewirkt die Übertragung auch keine verdeckte Einlage.

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