Rn. 39

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Nicht abzugsfähig sind Zuwendungen für Versorgungsleistungen, die das Trägerunternehmen bzw der ArbG im privaten Bereich erbringt (§ 12 Nr 1 EStG). Dies ist zB der Fall, wenn die Versorgungsleistungen einem im Privathaushalt des ArbG tätigen ArbN zugesagt wurden.

 

Rn. 40

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Ebenfalls nicht abzugsfähig sind Zuwendungen für Versorgungsleistungen an einen Einzelunternehmer oder seine Hinterbliebenen, wenn er Trägerunternehmer der Pensionskasse ist (R 4c Abs 4 S 2 EStR 2012). Laut § 232 Abs 1 Nr 1 Buchst c VAG können aber Inhaber von Trägerunternehmen von einer Pensionskasse versorgt werden.

Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Zuwendungen für Versorgungsleistungen an einen Mitunternehmer oder seine Hinterbliebene geleistet werden, wenn die Mitunternehmerschaft Trägerunternehmer der Pensionskasse ist.

 

Rn. 41

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Keine abzugsfähigen Zuwendungen sind des Weiteren Zuwendungen für Versorgungsleistungen an Gesellschafter einer KapGes oder ihre Hinterbliebenen, wenn die KapGes Trägerunternehmen der Pensionskasse ist, sofern die Versorgungsleistungen im Fall ihrer unmittelbaren Leistung als vGA einzustufen wären.

 

Rn. 42

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Zuwendungen sind auch dann nicht abzugsfähig, wenn der von den so finanzierten Versorgungsleistungen begünstigte ArbN ein steuerlich nicht anerkannter ArbN-Ehegatte ist (zum Begriff s Höfer, s § 6a Rn 315f). Wird er jedoch aufgrund eines steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses tätig, berechtigt die Zuwendung zum BA-Abzug (R 4c Abs 4 S 3 EStR 2012), sofern die Versorgungsleistungen einem Fremdvergleich standhalten.

 

Rn. 43

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Von der Nichtabzugsfähigkeit als BA lt § 4c Abs 2 EStG können darüber hinaus Zuwendungen erfasst werden, die das Trägerunternehmen an eine Pensionskasse zu Gunsten fremder ArbN erbringt (Gosch in Kirchhof/Seer, § 4c EStG Rz 7 (22. Aufl 2023)). Fremde ArbN idS sind auch ArbN, die für die Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft des Trägerunternehmens tätig sind.

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