Rn. 30

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Die bedeutsamsten Regelungen des § 46 EStG sind der Veranlagungszwang bei mehreren Dienstverhältnissen und bei Eintragung von Freibeträgen auf der Bescheinigung für den LSt-Abzug, die Veranlagung von Ehegatten und die Antragsveranlagung im Fall des § 46 Abs 2 Nr 8 u 9 EStG.

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