Rn. 134
Stand: EL 141 – ET: 02/2020
Den Abzugsverpflichteten, der vom KapSt-Abzug Abstand nimmt, treffen nach § 44a Abs 3 EStG direkt oder kraft der Verweisungen in § 44a Abs 4 S 4 EStG und § 44a Abs 7 S 2 EStG bestimmte Pflichten. Er hat bei Vorlage einer NV-Bescheinigung das erteilende FA, das Ausstellungsdatum und die Ordnungsnummer der Bescheinigung zu vermerken.
Rn. 135
Stand: EL 141 – ET: 02/2020
Bei Freistellungsaufträgen ist nur eine Aufbewahrung ausdrücklich vorgeschrieben, jedoch erzwingen die Meldungen nach § 45d EStG faktisch auch bei Freistellungsaufträgen entsprechende Aufzeichnungen.
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