Rn. 54
Stand: EL 161 – ET: 11/2022
Die Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG ist antragsabhängig, s Rn 28. Demgegenüber bedarf die Pauschalierung nach § 40 Abs 2 EStG nicht der Zustimmung des FA. Wenn die Voraussetzungen nach § 40 Abs 2 EStG vorliegen, kann das FA die Pauschalierung nicht ablehnen. Pauschalierender kann in beiden Fällen nur der ArbG sein. Zum Begriff des ArbG s § 19 Rn 137ff (Barein).
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