Rn. 2081
Stand: EL 168 – ET: 10/2023
Eine ausländische GewSt oder eine der deutschen GewSt ähnliche oder ihr entsprechende ausländische GewSt wird vom Abzugsverbot des § 4 Abs 5b EStG nicht erfasst.
Das BA-Abzugsverbot des § 4 Abs 5 b EStG erfasst nach seinem Wortlaut nur die deutsche GewSt. GewSt ist nach dem GewStG ausschließlich die deutsche GewSt (vgl im Einzelnen Kollruss, BB 2008, 1373).
Rn. 2082–2085
Stand: EL 168 – ET: 10/2023
vorläufig frei
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen