Rn. 90

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Die geminderte tarifliche Steuer wird in § 35 Abs 1 S 4 GewStG definiert und ist maßgeblich für die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags. Sie ermittelt sich nach Abzug von Beträgen auf Grund der Anwendung von zwischenstaatlichen Abkommen und nach Anrechnung ausländischer Steuern nach §§ 32d Abs 6 S 2, 34c Abs 1 u 6 EStG und § 12 AStG.

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