Stand: EL 82 – ET: 02/2009

§ 34 f enthält als Kinderkomponente zur steuerlichen Förderung des Erwerbs von Wohneigentum das sog Baukindergeld. Es handelt sich hierbei um eine progressionsunabhängige Minderung der Steuerschuld, mit der die Schaffung von Wohnungseigentum für Familien gefördert werden soll.

§ 34 f EStG ist eine auslaufende Vorschrift, die an die Inanspruchnahme von § 7b EStG, § 10e EStG o § 15 BerlinFG geknüpft war. Die Vorschrift wird deshalb hier nicht mehr kommentiert. Ausführlich noch s bis 81. Erg.-Lfg.

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