Rn. 1517c
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Die laufende Geschäftsführung übt idR die Komplementär-GmbH oder eine Managementgesellschaft als Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis aus. Zur laufenden Geschäftsführung gehört (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40):
- Prüfung der Beteiligungen
- Verhandlung der Beteiligungsverträge
- Überwachung der Beteiligungen
- Berichtswesen
- Kapitalabrufe
- Betreuung der Anleger.
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