Rn. 1517c

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die laufende Geschäftsführung übt idR die Komplementär-GmbH oder eine Managementgesellschaft als Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis aus. Zur laufenden Geschäftsführung gehört (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40):

  • Prüfung der Beteiligungen
  • Verhandlung der Beteiligungsverträge
  • Überwachung der Beteiligungen
  • Berichtswesen
  • Kapitalabrufe
  • Betreuung der Anleger.

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