Rn. 1601

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Das Fulbright-Abkommen vom 20.11.1962 (BGBl II 1964, 27 und 215, s H 3.42 EStH 2021) sieht nach Art 1 Zuwendungen vor für die Finanzierung von

  • Buchst a: Studien-, Forschungs-, Lehr- und anderen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Bildungswesens von Deutschen oder für Deutsche an amerikanischen Hochschulen und Bildungsanstalten innerhalb oder außerhalb der USA und von oder für amerikanische Staatsangehörige in der BRD;
  • Buchst b: Besuchen und Austauschvorhaben für Studenten, Hochschulpraktikanten, Lehrer, Dozenten und Professoren, die zwischen der BRD und den USA erfolgen.

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